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Von: SH
Vorsorge im Ernstfall: Rechtliche Schritte und Betreuung im Falle von Krankheit
in Präsenz & online
Am Mittwoch, den 29. Oktober 2025, um 16:30 Uhr, lädt die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft (SAKG) zu einer wichtigen Informationsveranstaltung für Krebsbetroffene und deren Angehörige in den Veranstaltungsraum der SAKG, Paracelsusstraße 23, in Halle (Saale) ein.Wer nicht persönlich kommen kann, hat die Möglichkeit online/ per Zoom-Meeting teilzunehmen.Anmeldungen für beide Varianten bitte unter: 0345 478 8810 oder info[at]sakg.de.Vorsorge im Ernstfall – Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?Im Rahmen der Veranstaltung wird die Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls informieren. Was passiert, wenn man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr selbst über wichtige Entscheidungen im Leben bestimmen kann? Welche rechtlichen Vorkehrungen sollten getroffen werden?Steven Merz, der Leiter der Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale), sowie Maja Kludßuweit erläutern die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und stellen sicher, dass die Teilnehmer umfassend informiert sind. Sie werden über die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und weiteren rechtlichen Instrumenten sprechen, die im Ernstfall entscheidend sein können.Ziel der Veranstaltung ist es, den Anwesenden nicht nur detaillierte Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Vorsorge zu bieten, sondern auch konkrete Unterstützung bei der Erstellung ihrer eigenen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen anzubieten. In persönlichen Beratungsgesprächen können individuelle Fragen zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge beantwortet werden.Die Veranstaltung bietet den Teilnehmern die Gelegenheit, im Austausch mit den Experten der Betreuungsbehörde offene Fragen zu klären und praxisorientierte Tipps für die persönliche Vorsorge zu erhalten.Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.Anmeldungen unter 0345 478 8110 oder info[at]sakg.de.„Vorsorge im Ernstfall: Rechtliche Schritte und Betreuung im Falle von Krankheit“ – Präsenz & Online per Zoom-Meeting für Krebsbetroffene und Angehörige29. Oktober 2025 (Mittwoch), 16:30 UhrSachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V.Veranstaltungsraum, Paracelsusstraße 2306114 HalleAnmeldung unter Telefon 0345 478 8110 oder info[at]sakg.de Hintergrund:Jeden kann es jederzeit treffen: Durch Unfall oder Erkrankungen können Menschen plötzlich die wichtigen Dinge des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln.Bevor man anderen wichtige Entscheidungen überlässt bzw. die Verantwortung abgibt, sollte vorbeugend selbst entschieden werden, wer im Falle eines Falles die rechtliche Vertretung übernehmen soll.Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht berechtigt man eigenverantwortlich eine Person seines Vertrauens, rechtlichen Angelegenheiten seinem Wunsch entsprechend zu regeln bzw. rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Ohne eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich niemand Rechtsgeschäfte regeln bzw. wichtige Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person treffen.Das örtliche Betreuungsgericht kann, wenn man nicht selber vorgesorgt hat und für den Fall, dass man etwa durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr handlungsfähig ist, alternativ einen rechtlichen Betreuer bestellen.Vorsorge, bestimmen Sie, wer entscheidet!
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