Satzung, Beitragsordnung, Leitlinien

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Satzung

Jeder eingetragene gemeinnützige Verein arbeitet nach einer Satzung, die u.a. den Vereinszweck, den Eintritt und Austritt von Mitgliedern, die Bildung des Vorstandes, die Einberufung der Mitgliederversammlung und Dokumentation der Beschlüsse gesetzlich regelt. Unsere Satzung finden Sie hier.

Beitragsordnung

Unsere aktuelle Vereinsordnung über die Erhebung von Beiträgen von Vereinsmitgliedern (Beitragsordnung) finden Sie hier.

Leitlinien

Bei der Umsetzung unserer Aufgaben arbeiten wir vielfach mit Wirtschaftsunternehmen (u.a. pharmazeutische Industrie) zusammen. Um die inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit, insbesondere aber die Neutralität und Glaubwürdigkeit zu wahren und zu verdeutlichen, wurde eine Leitlinie mit Grundsätzen für die Zusammenarbeit aufgestellt. 

Die Landeskrebsgesellschaften haben im Dialog mit ihren bundesweit über 70 Beratungsstellen das Thema „Selbstverständnis“ intensiv diskutiert. In zehn Leitsätzen der Landeskrebsgesellschaften zur Krebsberatung verdeutlichen wir unser Handeln in dem wichtigen Angebot für Betroffene und Angehörige. Denn viele Patienten haben zusätzlich zu der ärztlichen Behandlung das Bedürfnis nach einer Unterstützung in verschiedenen Bereichen ihres Lebens, das durch die Krebskrankheit aus dem Gleichgewicht geraten ist. Sie suchen solide Informationen durch Berater, die ihre psychische und soziale Situation mit einbeziehen.