Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste und wichtigste Entscheidungsgremium. Von der Mitgliederversammlung werden alle Vereinsangelegenheiten geregelt und beschlossen, die lt. Satzung nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.
Dies umfasst z. B.
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
- Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes,
- Festsetzung der Beitragsordnung,
- Änderung der Satzung und Auflösung der Gesellschaft
Aktuell besteht die Mitgliederversammlung aus 285 Mitgliedern (216 natürliche Personen, 69 juristische Personen), die unsere Arbeit unterstützen.
Persönlichkeiten, die sich hervorragende Verdienste um die Vereinsarbeit erworben haben, werden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Bisher wurden drei Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt.
Im Geschäftsjahr findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung der Gesellschaft statt:
Mitgliederversammlung
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der SAKG befindet sich in Planung, die Mitglieder erhalten eine schriftliche Einladung. Der genaue Zeitpunkt und Veranstaltungsort wird bekannt gegeben.